Hütten (Transkription Nr. 53)

Schulort Hütten
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 41-42v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Arbon
Agentschaft 1799: Fehlwies
Kirchgemeinde 1799: Salmsach
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft des Fürstabts von St. Gallen)
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Salmsach
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:
20.02.1799

BEANTWORTUNG DER FRAGEN, ÜBER DEN ZUSTAND DER SALMSÄCHISCHEN SCHULE, ZU HÜTTEN.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Name des Ortes, wo die Schule ist, heißt Hütten.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein Dörflein von 5. Haushaltungen.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es gehört zur Pfarr-Kirchen Salmsach, und zur Agentschaft Fehlwis.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.dIn welchem Distrikt?

Zu dem Distrikte Arbon.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Zu dem Kanton Thurgaü.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser, innerhalb des Umkreises der nächsten Viertelstunde liegen 18. Haüser, innerhalb des Umkreises der zweyten 22 Haüser, und innerhalb des Umkreises der dritten liegen 4 Haüser.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Namen der zum Schul bezirk gehörigen Dörfer, 1. Salmsach, 2. der obere Theil von Hungerbühl, 3. Hütten, 4. Fehlwis, 5. Buoreüti, und 6tens Duhub.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Salmsach ein Dorf von 18 Haüser, 1 1/2 Viertelstund weit, daher kommen 9. Schulkinder. Der obere Theil von Hungerbühl von 6 Haüser 1/2 Viertelstund weit, daher kommen 7. Schulkinder. Hütten, wo die Schule ist, ein Dörflein von 4 Haüsern, daher kommen 4 Schulkinder. Fehlwis, ein Dörflein von 9 Haüser ein 1/2 Viertl stund weit, daher kommen 2. Schulkinder. Buoreüti, ein Dörflein von 3 Haüsern 1/4 Stund weit, daher kommen 4 Schulkinder. Duhub, ein Dörflein von 4 Haüser 1/2 Stund weit, daher kommen keine Schulkinder, sie gehen in die gelegnere Schul Haatschweil. Die übrigen Schulkinder kommen von gelegnen Orten her; Namlich aus dem Untern theil Hungerbühl, Hof, Aach, und Straubenhaus, in der Gemeind Romishorn gelegen.

I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Entfernung der benachbarten Schulen, Romishorn eine Schul 3/4 Stund weit. Holzenstein eine Schul 3/4 Stund weit. Oberhaüsern eine Schul 1/2 Stund weit. Haatschweil eine Schul 3/4 Stund weit. Weilen 1/2 St: weit, in der benachbarten Pfarr Egnach.

I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in 3 Klassen getheilt, 1. die Buchstaben kennen lernen, 2ten Buchstabieren, und 3ten lesen und schreiben.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Was in der Schule gelehrt wird, Buchstaben kennen, Buchstabieren, Lesen, und Schreiben, auch geschriebenes lesen, und auswendig zur Religion, ¢969¢¢ und Singen in der Sing-Nachtschule, ¢/969¢¢ und auch Rechnen.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule nimmt den Anfang mit Martini, und dauret bis zur Ernd.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind eingeführt, Namen büchli. Klein und groß Lehrmeister, Zeügnisbuch, Psalmenbuch, Testament, Zeitungen und Briefe.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Selbst gemachte Vorschriften, von unterschiedlichen Sitten-Sprüchen.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauret täglich 6 Stund, von Morgen 8. Uhr bis 11. Uhr, Nachmittag von 1. Uhr bis 4. Uhr.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Den Schullehrer hat der Pfarrer und die Vorgesezten der Gemeind bestellt durch Examen, Zusprüche und auf Wohlverhalten hin.

III.11.bWie heißt er?

Sein Name heißt, Hans Ulrich Fätzer, Salmsachs Bürger, seßhaft zu Hütten.

III.11.cWo ist er her?
III.11.dWie alt?

Sein Alter ist 48 Jahre. Er hat ein Weib und ein Kind.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Er hat schon 13. Jahre Schul gehalten, Vorher war sein Beruf ein Weber.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben dem Lehramte hat er keine Verrichtungen.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Ueberhaupt besuchen 40 Kinder die Schul.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 25
Mädchen 15

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben 15
Mädchen 25

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Schulfond, es ist keiner Vorhanden, v.o.c.o.do.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld, ist keins eingeführt.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Die Hälfte ist baufällig, namlich Stuben u. Kuchi,

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es ist nur eine Stube im untern Gemach.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

||[Seite 3] Es ist kein Hauszins: ich bin eigenthümlicher Besizer.

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Für die Schulwohnung muß der Schullehrer sorgen, und selbige im Stand erhalten.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Er hat Wochentlich von jedem Kind 3 xr. Vorsingerlohn Jährlich fl. 11. ¢969¢¢ Sing-Nacht-Schullohn fl. 3. ¢/969¢¢ Nach gesang im Sommer nach der Morgen-Predigt; fl. 1. 30 xr.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus

Jeder Haus Vatter giebt wochentlich für das Schulkind, 1 xr. 2. Pfenning, und das Armen-Gut zu Salmsach, bezahlt für jedes Schulkind auch 1 1/2 xr. Und die Armen Schulkinder auch aus dem salmsachischen Armen-Gut bezahlt.

IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?

Jeder Hausvatter gibt wochentlich für das Schulkind, 1 xr. 2. Pfenning, und das Armen-Gut zu Salmsach, bezahlt für jedes Schulkind auch 1 1/2 xr. Und die Armen Schulkinder auch aus dem salmsachischen Armen-Gut bezahlt.

IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?

Jeder Hausvatter gibt wochentlich für das Schulkind, 1 xr. 2. Pfenning, und das Armen-Gut zu Salmsach, bezahlt für jedes Schulkind auch 1 1/2 xr. Und die Armen Schulkinder auch aus dem salmsachischen Armen-Gut bezahlt.

IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Der Herr, der Gott der Ordnung, und Leiter aller Dingen, der auch in seinem heiligen Dienst will, daß alles nach der Ordnung geschehe, lasse dise Bemühung darzu dienen, daß die neüe Ordnung immermehr Freüde und Nuzen hervorbringen möge, alles zur Ehre Gottes, wie auch zu allgemeiner Erbauung und Freüde, dieses wünschet Eüer bereitwillige Diener,

Unterschrift

Hans Ulrich Fätzer, Schullehrer.
Hütten den 20 ten Februari 1799.

Zitierempfehlung: